Allgemeine Verkaufsbedingungen

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind bei der Geschäftsstelle des Gerichts 's-Hertogenbosch unter der Nummer 72/2012 hinterlegt.

Artikel 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Angebote, Anfragen und Sonderangebote, als auch für alle Lieferverträge für Waren und Dienstleistungen, nachstehend “Vertrag” genannt, der Edco Eindhoven BV , mit Geschäftssitz in Eindhoven, Niederlande, sowie der an Edco Eindhoven B.V. verbundenen Unternehmen, nachstehend “Edco” genannt. Von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur insoweit, als Edco diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.2 Allgemeine oder sonstige (Einkaufs-)Bedingungen der Gegenpartei, nachstehend “Käufer“ genannt, werden von Edco zurückgewiesen, es sei denn, diese Bedingungen werden von Edco vollständig bzw. teilweise ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

1.3 Der Käufer, mit dem Edco einen Vertrag unter diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossen hat, erklärt sich mit der Gültigkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen für alle weiteren Verträge einverstanden.

1.4. Edco ist dazu berechtigt, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen einseitig zu ändern. Edco wird den Käufer rechtzeitig über diese Änderungen informieren.

1.5 Der Käufer hat nur dann das Recht sich auf abweichende Bedingungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu berufen, falls Edco diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich in einem separaten Vertrag zugestimmt hat. Kommt es zu Widersprüchen zwischen dem separaten Vertrag und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, so sind die Bedingungen des separaten Vertrages oder Vertrages vor den Artikeln der Allgemeinen Verkaufsbedingungen maßgeblich.

1.6 Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigerklärung einer oder mehrerer Bedingungen aus dem Vertrag oder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, bleiben die anderen Bedingungen uneingeschränkt gültig. Edco und der Käufer werden in diesem Falle gemeinsam beraten, um ungültige oder für nichtig erklärte Bedingungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch solche zu ersetzen, die inhaltlich so gut wie möglich mit dem Zweck und Anwendungsbereich der ungültigen oder für nichtig erklärten Bedingungen übereinstimmen.

Artikel 2 Rechtsgültigkeit

2.1 Durch Edco gemachte Angebote sind unverbindlich und verpflichten Edco nicht, die angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen an den Käufer zu liefern. Ist im Angebot nichts anderes festgelegt, so ist das Angebot nicht länger als 14 (vierzehn) Tage gültig.

2.2 Sonderangebote oder Angebote sind nicht automatisch auf Nachbestellungen übertragbar.

2.3 Ein Vertrag zwischen Edco und dem Käufer kommt erst dann zustande, nachdem Edco dem Käufer den Auftrag schriftlich bestätigt hat, oder Edco innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags beginnt. Auch Verträge die über Handelsvertreter, Handelsreisende und/oder andere Personen eingegangen werden, sind für Edco erst dann verbindlich, wenn diese Verträge von Edco schriftlich bestätigt wurden, oder Edco mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags begonnen hat.

2.4 Änderungen in Bezug auf den Vertrag treten erst nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Edco und dem Käufer in Kraft.

Artikel 3 Lieferung, Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang

3.1 Ein angegebene Liefertermin ist nur ein geschätztes Datum und stellt keine verbindliche Frist dar, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Edco wird sich angemessen bemühen, die Waren und/oder Dienstleistungen zum geschätzten Liefertermin zu liefern. Edco wird den Käufer informieren, falls und so schnell wie möglich es Anzeichen dafür gibt, dass der geschätzte Liefertermin nicht eingehalten werden kann. Falls möglich wird Edco einen neuen geschätzten Termin angeben.

3.2 Als Erfüllungsort gelten die Lagerräume von Edco (in Eindhoven, Niederlande) sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

3.3 Edco behält sich das Eigentum der gelieferten Waren vor, bis der Käufer allen nachfolgenden Verpflichtungen aus dem mit Edco abgeschlossenen Vertrag nachgekommen ist, und zwar:

  • die Gegenleistung für die gelieferten oder noch zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen selbst;
  • eine bestehende Forderung von Edco an den Käufer wegen nicht oder nicht vollständiger Erfüllung eines mit Edco abgeschlossenen Vertrages.

3.4 Die Haftung und die Gefahr für die von Edco an den Käufer zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen, gehen zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren an den Käufer, auf den Käufer über.

Artikel 4 Informationspflicht

4.1 Der Käufer ist nach erster Aufforderung dazu verpflichtet, Edco von allen Informationen in Bezug auf den Vertrag zu versehen, insbesondere aber nicht ausschließlich die richtige Umsatzsteueridentifikationsnummer und den Namen, unter dem der Käufer beim zuständigen Finanzamt registriert ist.

Artikel 5 Preise

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung oder aber der Auftragserteilung gültigen Einkaufspreise und Löhne, Lohnnebenkosten, Sozialabgaben und sonstige öffentliche Abgaben, Transportkosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten. Alle aufgeführten Preise sind exklusiv der eventuell anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Wenn sich ein oder mehrere Kostpreisfaktoren erhöhen, ist Edco berechtigt, die Lieferpreise unter Beachtung der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen dementsprechend zu erhöhen, vorausgesetzt, dass bereits bekannte zukünftige Preiserhöhungen zum Zeitpunkt des Abschlusses vom Vertrag, kenntlich gemacht werden.

Artikel 6 Sicherheit

6.1 Edco ist berechtigt ausreichend Sicherheiten, wie zum Beispiel Vorauszahlungen für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung vom Käufer zu verlangen, bevor Edco der Lieferung beziehungsweise Restlieferung oder der Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommt.

6.2 Bei berechtigtem Zweifel von Seiten Edco in Bezug auf Zahlungsfähigkeit vom Käufer, ist Edco berechtigt die Lieferung zu verschieben.

Artikel 7 Reklamationen

7.1 Der Käufer ist verpflichtet die von Edco gelieferten Waren bei Lieferung oder so schnell wie möglich (spätestens aber innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung) zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Der Käufer muss bei dieser Kontrolle feststellen, ob die gelieferten Waren den im Vertrag gestellten Anforderungen entsprechen, und zwar:

  • ob die richtigen Waren und/oder Dienstleistungen geliefert wurden;
  • ob die Quantität (zum Beispiel Menge und Betrag) der Waren und/oder Dienstleistungen den Vereinbarungen entsprechen;
  • ob die gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen die vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllen, oder sofern keine spezifischen Qualitätsanforderungen festgelegt wurden, zumindest den allgemeingültigen Anforderungen für den normalen Gebrauch und/oder normalem Zweck gerecht werden.

7.2 Wenn Mängel festgestellt werden, muss der Käufer diese Edco innerhalb von 8 (acht) Arbeitstagen nach Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen schriftlich an Edco mitteilen.

7.3 Falls durch den Käufer auf Grund von Artikel 7.2 angezeigte Mängel oder Forderungen, durch Edco als berechtigt anerkannt werden, kann Edco nach eigenem Ermessen die Mängel beseitigen oder den Netto-Rechnungsbetrag zurückerstatten.

7.4 Reklamationen in Bezug auf Rechnungen müssen vom Käufer innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich gemeldet werden.

7.5 Durch Meldung einer Reklamation wird der Käufer nicht von der Erfüllung der Bedingungen aus dem Vertrag mit Edco befreit.

Artikel 8 Gewährleistung

8.1 Edco garantiert lediglich, dass die von ihr gelieferten Waren die Eigenschaften besitzen, die für den normalen Gebrauch nötig sind, sowie die Eigenschaften, die für besonderen Gebrauch nötig sind, falls dieser besondere Gebrauch ausdrücklich aus dem Vertrag mit Edco hervorgeht.

8.2 Die wie in Artikel 8.1 festgelegte Gewährleistung hat keine Gültigkeit, wenn die Waren worauf sich die Gewährleistung bezieht:

  1. a- nicht in Übereinstimmung mit ihrer Bestellung oder unsachgemäß benutzt wurden oder werden, und/oder
  2. b- Gebrauchsvorschriften nicht beachtet wurden, und/oder
  3. c- unfachmännische Reparaturen vorgenommen wurden, und/oder
  4. d- Änderungen durchgeführt oder (Serien-)Nummern oder Plomben beschädigt oder entfernt wurden.

 

8.3 Wenn eine Gewährleistung von Edco erteilt wird, entspricht die Gewährleistungsfrist der vom Hersteller oder vom Lieferanten festgesetzten Gewährleistungsfrist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Gewährleistungsfrist überschreitet niemals die gesetzlich festgelegte Gewährleistungsfrist.

8.4 Für Waren und/oder Dienstleistungen, die sich außerhalb der Niederlande befinden und einer Gewährleistung durch Edco unterliegen, ist Edco nur haftbar für Reparaturkosten oder Ersatzkosten, in Höhe der in den Niederlanden entsprechend anfallenden Kosten.

8.5 Falls der Käufer Gewährleistung für von Edco gelieferte Waren verlangt, darf der Käufer diese Waren erst dann an Edco zurückschicken, wenn Edco dem vorher schriftlich zugestimmt hat.

8.6 Falls Waren unter Beachtung von Artikel 8.5 zurück geschickt werden, muss die von Edco an den Käufer ausgestellte Originalrechnung und der vollständig ausgefüllte zugehörige Garantieschein sowie eine eindeutige Mängelbeschreibung beigefügt werden.

Artikel 9 Haftung

9.1 Ist eine nicht, nicht rechtzeitige oder mangelhafte Lieferung oder sind Funktionsmängel der gelieferten Waren oder Dienstleistungen auf höhere Gewalt auf Seiten Edco zurück zu führen, hat der Käufer kein Recht auf Schadenersatz beziehungsweise Auflösung vom Vertrag.

9.2 Unbeschadet der Edco ansonsten zukommenden Rechte hat Edco, wenn es ihr aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist den Vertrag zu erfüllen oder termingerecht zu erfüllen das Recht, nach eigenem Ermessen entweder die Erfüllung vom Vertrag hinauszuschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass dadurch Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegenüber Edco entstehen.

9.3 Unter höherer Gewalt von Seiten Edco ist zu verstehen, dass Edco nach Vertragsabschluss der Erfüllung der Bedingungen aus dem Vertrag durch Eintreten folgender Ereignisse nicht nachkommen kann : Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufstand, Kriegsrisiko, Gewalt, Feuer, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Energielieferstörungen , alles innerhalb des Betriebes von Edco sowie in Betrieben dritter , von denen Edco die benötigten Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise bezieht, sowie bei der Lagerung oder während des Transports ob durch Eigen- oder Fremdverwaltung und weiterhin alle anderen Fälle, in denen die Ursachen nicht von Edco zu verantworten sind oder außerhalb ihrer Risikoverwaltung liegen.

9.4 Jede Art von Haftung durch Edco für indirekte Schäden, insbesondere Folgeschäden, Gewinnausfall, Einsparungsausfälle und Schäden durch Betriebsstillstand, ist vollständig ausgeschlossen.

9.5 Die Gesamthaftung von Edco aufgrund eines von Edco zu verantwortenden Mangels bei der Erfüllung vom Vertrag mit dem Käufer, ist beschränkt auf eine Schadensersatzsumme für direkte Schäden, wogegen Edco sich versichert hat, jedoch höchstens bis zu einer Summe von Euro 5.000,- (fünftausend).

9.6 Eine Haftung von Edco aufgrund eines von Edco zu verantwortenden Mangels bei der Erfüllung vom Vertrag mit dem Käufer entsteht nur dann, wenn der Käufer Edco unverzüglich und schriftlich in Verzug setzt und dabei eine angemessene Frist zur Nacherfüllung durch Edco setzt und Edco auch nach Ablauf dieser angemessenen Frist ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt. Um Undeutlichkeiten zu vermeiden muss die Inverzugsetzung durch den Käufer eine möglichst detaillierte Mängelbeschreibung enthalten.

9.7 Der Käufer schützt Edco vor allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die von Edco gelieferten Waren mit Ausnahme von Ansprüchen und Forderungen Dritter an den Käufer aufgrund eventuell bestehender Rechte des intellektuellen Eigentums und/oder Ansprüche oder Forderungen aufgrund von zwingend rechtlicher Verordnungen gegenüber dem Käufer, die nicht ausgeschlossen werden können.

9.8 Falls es rechtlich festgestellt wird, dass die von Edco gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen die intellektuellen Eigentumsrechte Dritter verletzen, ist Edco verpflichtet, den Käufer zu entschädigen und den Käufer oder seinen Kunden den hierdurch entstandenen direkten Schaden zu vergüten. Diese Freistellung gilt nur dann, wenn der Käufer Edco unverzüglich und schriftlich informiert über eine eventuelle Forderung (IP claim) Dritter und Edco die Möglichkeit geboten wird, diese Forderung oder diesen Anspruch eigenständig zu erfüllen. In diesen Fall, nach getaner Zustimmung von Seiten Edco, wird der Käufer alle Anweisungen und Richtlinien von Edco in Bezug auf diese Forderung befolgen.

Artikel 10 Auflösung

10.1 Edco ist berechtigt, unbeschadet ihrer Rechte auf Kosten- oder Schadenersatz und/oder Verzugszinsen, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Eingreifen mit sofortiger Wirkung auf zu lösen, wenn:

  1. a. der Käufer Konkurs angemeldet hat beziehungsweise wenn eine Konkurserklärung über den Käufer verhängt wird;
  2. b. der Käufer Zahlungsaufschub beantragt hat beziehungsweise dieser Antrag gewährt wurde;
  3. c. ein Antrag zur Anwendung des “Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen“(Gesetzes über die Schuldsanierung natürlicher Personen) beziehungsweise dieser Antrag gewährt wurde;
  4. d. Käufer verstirbt beziehungsweise Entmündigt wurde;
  5. e. der Käufer zur Stillegung, Auflösung oder Übergabe sowie zur Änderung der Zielsetzungen seines Unternehmens übergeht;
  6. f. das Vermögen vom Käufer ganz oder teilweise gepfändet wurde;
  7. g. der Käufer die Verpflichtungen aus einem Vertrag oder nach dem Gesetz nicht erfüllt;
  8. h. der Käufer einen Rechnungsbetrag ganz oder teilweise nicht innerhalb der Zahlungsfrist begleicht.

Artikel 11 Kündigung

11.1 Edco ist berechtigt einen Vertrag auf unbestimmte Zeit per Einschreiben zu kündigen, mit Beachtung der Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten.

11.2 Edco ist berechtigt einen Vertrag auf bestimmte Zeit per Einschreiben zwischenzeitlich zu kündigen, mit Beachtung der Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat.

Artikel 12 Aufschubrecht

12.1 Falls und solange der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit Edco abgeschlossenen Vertrag beziehungsweise einem damit verbundenen Vertrag nicht, nicht angemessen oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Edco berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einem Vertrag aufzuschieben.

12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag aufzuschieben.

Artikel 13 Zahlung

13.1 Wenn nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Käufer dazu verpflichtet, Zahlungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum auf Anweisung von Edco, entweder per Barzahlung bei Lieferung, Bankeinzahlung oder Überweisung auf ein von Edco angewiesenes Bank- oder Girokonto zu leisten, ohne Anspruch auf Rabatt oder Kompensation.

13.2 Edco ist jederzeit berechtigt von Ihrem Verrechnungsrecht Gebrauch zu machen.

Artikel 14 Zinsen und Kosten

14.1 Falls die Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 13 gesetzten Zahlungsfrist eingegangen ist, ist der Käufer in Verzug und ist Edco berechtigt dem Käufer auf den geschuldeten Betrag, zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Zinsen einen Zinssatz von 2% (zwei Prozent) zu berechnen.

14.2 Alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind dem Käufer anzurechnen. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens15% (fünfzehn Prozent) in den Niederlanden, im Ausland 20% (zwanzig Prozent) der vom Käufer verschuldeten Hauptsumme, und mindestens € 125,-(einhundertfünfundzwanzig).

Artikel 15 Stornierung

15.1 Falls eine von Edco akzeptierte Bestellung durch den Käufer storniert, und diese Stornierung von Edco akzeptiert wird, ist Edco berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 30% (dreißig Prozent)des Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen, zuzüglich eventuell anfallender, zum Beispiel durch Zulieferer von Edco, an Edco in Rechnung gestellter Kosten.

Artikel 16 Beweislieferung

16.1 Zur Feststellung des Umfangs der Zahlungsverpflichtungen vom Käufer sind die Verwaltungsdaten von Edco entscheidend, es sei denn, der Käufer kann einen objektiven Gegenbeweis leisten.

16.2 Zwischen Edco und dem Käufer gelten die auf der Rechnung oder dem Frachtbrief angegeben Stückzahlen, Maße und Gewichte als zutreffend, es sei denn, der Käufer kann einen objektiven Gegenbeweis leisten.

Artikel 17 Anwendbares Recht und Streitfälle

17.1 Auf alle Angebote, Transaktionen, Bestellungen und zwischen Edco und dem Käufer vereinbarten Verträge findet – soweit in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes vereinbart wurde – ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Wirkung der Wiener Konvention ist ausdrücklich ausgeschlossen und hat somit keine Gültigkeit auf Verträge zwischen Edco und dem Käufer.

17.2 Alle Streitfälle, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen stehen oder daraus hervorgehen oder sich beziehen auf Verträge, auf denen diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anwendung finden, werden im Allgemeinen dem zuständigen Richter in 's-Hertogenbosch (Niederlande) zur Beilegung vorgelegt. Entgegen dem vorherigen behält Edco sich aber selbst das Recht vor, mögliche Streitfälle dem für den Geschäftssitz vom Käufer zuständigen Richter vorzulegen.

Artikel 18 Sonstiges

Diese Übersetzung der “Algemene Verkoop Voorwaarden“ wird Ihnen lediglich Ihrer Einfachheit halber zur Verfügung gestellt. Im Falle jeglicher Unstimmigkeiten mit der Originalversion, gilt die Niederländische Version.

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